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Informationshoheit

Schuldfragen zum bei Osnabrück verhafteten "Terroristen"

10.10.2006  






Wie die Medien am Dienstag berichteten, ist nach Angaben der deutschen Generalbundesanwaltschaft in der Nähe Osnabrücks im Bundesland Niedersachsen am Morgen ein 36 Jahre alter Iraker wegen der „Unterstützung von Al-Qaida“ verhaftet worden. Nach R.'s Verhaftung wurde auch dessen Wohnung durchsucht

Einer entsprechenden Meldung der Generalbundesanwaltschaft zufolge waren an den Ermittlungen gegen Ibrahim R. das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt Niedersachsen und das Bundeskriminalamt beteiligt.

Was also löste diesen Großalarm aus? Der Ankauf von gebrauchten medizinischen Geräten, die radioaktives Material enthalten? Großeinkäufe in Baumärkten und Apotheken? Womöglich gar der Einkauf von Getränkeflaschen und Flugtickets? Weit gefehlt. Mittlerweile genügt es offenbar für eine derartige staatliche Reaktion in Deutschland, die falschen Informationen zu "verbreiten".

Tatsächlich wird R. nichts weiter vorgeworfen als "in zahlreichen Fällen Audio- und Videobotschaften der Rädelsführer der ausländischen terroristischen Vereinigungen Al-Qaida und Al-Qaida im Zweistromland, nämlich von Osama Bin Laden, Ayman al-Zawahiri und Abu Musab al-Zarqawi, über das Internet weltweit weiterverbreitet und dadurch diese Vereinigungen in ihren terroristischen Aktivitäten und Zielsetzungen unterstützt zu haben."

Einem Artikel des Spiegel zufolge war R. schon im Rahmen einer Ermittlung wegen einer anderen Straftat überwacht worden, wobei die nun erhobenen Vorwürfe begründet worden seien. Auch hier wurde weder die „andere Straftat“ noch die genaueren Umstände der "Taten" R.'s genannt.

Selbst wenn der Beschuldigte aktiv „Botschaften“ von Osama bin Laden und anderen "Führungsmitgliedern Al-Qaidas" - an deren Hintergrund ohnehin grundlegende Zweifel bestehen - beispielsweise drch eine Website verbreitet hätte - wobei die vorsichtigen Formulierungen der Behörden eher auf eine "Verbreitung" mittels Tauschbörsen hindeuten - so wäre der hieraus abgeleitete Vorwurf einer Unterstützung Al-Qaidas doch bemerkenswert. Mit der gleichen zugrundeliegenden Logik könnten auch die öffentlich-rechtlichen Sender angeklagt werden, strahlen sie doch immer wieder zumindest Ausschnitte von Reden Adolf Hitlers und anderer Führungspersonen Nazideutschlands aus - und dies zweifellos mit einer größeren Zahl von Zuschauern.

Einmal mehr zeigt sich hier eine geistige Grundhaltung, die auch schon zu den Bücherverbrennungen der Nazizeit führte. Statt argumentativ gegen mißliebige Meinungen - so absurd und fragwürdig sie auch sein mögen - vorzugehen, werden diese schlechterdings verboten. Der feuchte Traum dieser Denkweise dürften Gehirnsonden, die jeden in diese Richtung gehenden Gedanken automatisch durch einen Stromschlag bestrafen, sein.

R. wird bisherigen offiziellen Varlautbarungen zufolge keineswegs vorgeworfen, "neue" Erklärungen Osama bin Ladens und anderer Mitglieder "Al-Qaidas" verbreitet zu haben - obwohl selbst dies in einer freien Gesellschaft kein Problem darstellen dürfte. Vielmehr hat er offenbar bereits veröffentlichte Botschaften nur weiterverbreitet, auf welchem Weg auch immer.

Propaganda bezeichnet die Beeinflussung der Bevölkerung durch staatlich gelenkte Verbreitung von Informationen zur Unterstützung von "staatlichen“ Zielen. Ebenso beeinflußbar ist die Bevölkerung zweifellos durch die staatlich diktierte Beschränkung der verfügbaren Informationen. Prominentes Beispiel in Deutschland ist hier zweifellos Adolf Hitlers "Mein Kampf". Während jeder alte oder neue Anhänger Hitlers oders seiner Ideologie zweifellos bereits auf verschiedenen Wegen in den Besitz dieses Buches gekommen ist, wird der restlichen Bevölkerung eine Auseinandersetzung mit diesem Buch verwehrt, da der deutsche Bundesstaat Bayern das bei ihm liegende Urheberrecht rücksichtslos einsetzt, um eine Verbreitung zu verhindern. Die Bezeichnung „passive Propaganda“ für ein solches Vorgehen scheint durchaus angebracht.

Die bisherigen Verlautbarungen der Generalbundesanwaltschaft lassen zweifellos darauf schließen, daß R. keineswegs selbst aktiv "Werbung" für "Al-Qaida" oder eine andere "Terrororganisation" betrieben hat. Sein einziges "Verbrechen" bestand offensichtlich darin, bereits vorhandene Information - auf welchem Weg auch immer, er könnte diese auch am Telephon vorgelesen haben, bezöge sich der Vorwurf nicht konkret auf das Internet - weitergegeben zu haben.

Eine Demokratie, die sich außerstande sieht, mit andersartigen Ansichten, so extrem oder fragwürdig sie auch sein mögen - verbal umzugehen sondern vielmehr auf das staatliche Gewaltmonopol setzt, um sie aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen, muß sich die Frage nach seiner grundlegenden Legitimität gefallen lassen.





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