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Selbst verwanzt

FBI benutzt Mobiltelephone zum Abhören

07.12.2006  






Mittlerweile wurden weltweit mehrere Milliarden Mobiltelephone ("Handy") verkauft. Allein im vergangenen Jahr über 816 Millionen. Ein CNET-Bericht vom Freitag vergangener Woche zeigt, daß das FBI - aber ohne jeden Zweifel auch zahlreiche andere Geheimdienste - sich diese weite Verbreitung der Geräte zunutze machen, um mit ihrer Hilfe die Benutzer abzuhören.

Daß Mobiltelephone für Menschen, die auf die Wahrung ihrer Privatsphäre bedacht sind, kaum geeignet sind, ist hinlänglich bekannt. Das Belauschen von Geräten ist Behörden, aber auch anderen Gruppen mit entsprechenden finanziellen Mitteln und "Kontakten" schließlich ebenso einfach möglich wie die Erstellung von Bewegungsprofilen.

Die in dem Bericht genannte Vorgehensweise geht allerdings weit über diese bekannten Möglichkeiten hinaus. Demnach wurden ein vorgebliches Mitglied der Mafia und sein Anwalt abgehört, indem ihre Mobiltelephone in Abhöreinrichtungen verwandelt wurden, indem über die Funkverbindung eine neue Software mit den entsprechenden Funktionen installiert wurde. Zwar war schon früher bekannt, daß eingeschaltete Mobiltelephone aus der Ferne zum Abhören von Gesprächen genutzt werden können, indem das Mikrophon aktiviert wird ohne daß das Telephon einen Anruf meldet, dem CNET-Artikel zufolge gehen die Möglichkeiten allerdings noch deutlich weiter.

Dank der "angepaßten" Software ist es demnach - allerdings abhängig von Hersteller und Modell - auch möglich, das Mikrophon eines anscheinend ausgeschalteten Mobiltelephons aus der Ferne zu aktivieren, ohne daß der Eigentümer des Telephons dies auch nur bemerken könnte. Bereits im Jahr 2004 berichtete die britische BBC ansatzweise über diese Möglichkeit des Belauschens von Gesprächen. Der einzige Weg, dies sicher zu verhindern ist - abgesehen von Änderungen an der Hardware des Telephons - den Akku des Mobiltelephons zu entfernen, da so sichergestellt ist, daß keine Energie zum Aufbau einer Verbindung vorhanden ist.

Der Artikel vom Freitag beruht dabei auf der Stellungnahme eines US-Bezirksrichters, in der dieser die Anwendung derartiger Methoden für rechtmäßig erklärte. Bereits im Jahr 2003 wurde dem FBI durch ein Urteil untersagt, weiterhin die Mikrophone von in Fahrzeugen installierten Computersystemen zum Abhören der Insassen zu benutzen. Das Verbot erging allerdings nur aufgrund der Tatsache, daß die Nutzung des Systems durch die Aktivierung der Abhörmöglichkeit - die seitens des Herstellers für den Fall eines Diebstahls des Fahrzeugs eingebaut worden war - eingeschränkt wurde und nicht aus Gründen zum Schutz der Privatsphäre oder von Persönlichkeitsrechten.

Es ist also nur zu offensichtlich, daß das FBI hier seitdem nur die Vorgehensweise "optimiert" hat, statt das Abhören von Menschen mittels in ihrem Besitz befindlicher Geräte einzustellen. Einmal mehr ist dies zweifellos ein Beleg dafür, daß bestehende Möglichkeiten - rechtliche als auch technische - früher oder später seitens der Behörden zur Überwachung der Menschen genutzt werden.

Die Tatsache, daß dies nun im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein - vorgeblich - hochkarätiges Mitglied der Mafia bekannt wird, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß aufgrund der technischen Möglichkeiten einer großflächigen Anwendung dieser Abhörtechnik kaum etwas entgegensteht.





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