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Legal, illegal, ...

Deutsche Internetprovider und die Datenspeicherung

16.01.2007  






Am Dienstag veröffentlichte Telepolis in einem Artikel das Ergebnis einer Umfrage unter deutschen Internetprovidern, inwieweit diese auch bei einer vorhandenen Flatrate die Nutzungsdaten von Kunden - also die jeweils vergebene IP-Adresse in Verbindung mit den Uhrzeiten, zu der diese genutzt wurde - speichern.

12 der insgesamt 60 befragten Anbieter von Flatrates in Deutschland (gleichgültig, ob auf DSL, Kabel, Powerline oder WiMAX basierend) gaben unumwunden zu, diese Daten zu speichern. Diese Unternehmen waren 1click2, AOL, Congster, freenet, HanseNet, Kabel Deutschland, KielNet, manitu, M-net, NetCologne, PrimaCom und T-Online. Weitere Unternehmen wie beispielsweise 1&1 sind hier letztlich mit größter Wahrscheinlichkeit hinzuzurechnen, da sie zwar nach eigener Aussage die Daten nicht selbst speichern, aber das Netz der Deutschen Telekom nutzen - die wiederum die Daten nach eigener Aussage speichert. Die Dauer der Speicherung der Nutzungsdaten reicht dabei von "wenige Tage nach Beendigung der Nutzung" bei freenet über 90 Tage bei Kabel Deutschland bis hin zu "solange erforderlich" bei PrimaCom.

Die Folgen für die Kunden dieser Unternehmen können von möglichen Vorstrafen wie im Falle des wegen einer Forumsäußerung angeklagten Holger Voss bis zu hohen Geldforderungen wegen echter oder angeblicher Verbreitung illegaler Kopien mittels Tauschbörsen - wobei an der "Beweiskraft" doch zumindest teilweise erhebliche Zweifel angebracht scheinen, was auch zahlreiche Beiträge in Foren zu belegen scheinen - reichen.

Nun sind die Internetprovider sicherlich nicht dafür verantwortlich, ihre Kunden vor wie auch immer geartetem Schaden zu bewahren. Sehr wohl sind in Deutschland tätige Unternehmen allerdings an deutsche Gesetze und Urteile gebunden. Und dies ist zweifellos der entscheidende Punkt. Vor nunmehr über zwei Monaten wies der Bundesgerichtshof letztinstanzlich eine Beschwerde der Deutschen Telekom ab, womit ein Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig wurde, daß eben die Speicherung von IP-Adressen bei Flatrate-Verträgen untersagt. Zwar beziehen sich die Urteile faktisch allein auf das Vertragsverhältnis von Holger Voss mit T-Online, so daß andere Kunden - sowohl von T-Online als auch anderer Internetprovider - rein rechtlich betrachtet ebenfalls Klage einreichen müßten, dies kann allerdings nur als juristische Spitzfindigkeit bezeichnet werden, da die Urteilsbegründung auf keinerlei, nur Voss betreffende Umstände abzielt.

Die 12 genannten Unternehmen verstoßen also ganz offensichtlich und wissentlich gegen geltendes Recht. Erschwerend kommt sicherlich hinzu, daß 30 weitere der befragten Unternehmen keine Auskunft zur Speicherung von Daten machen wollten - was angesichts der klaren Rechtslage die Vermutung mehr als nahelegt, daß auch sie zu jenen Internetprovidern zu zählen sind, die die Nutzungsdaten widerrechtlich speichern.

Einzig 1&1, Avego, BetaPower, DSL-over-AIR, Gelsen-Net, GMX, HeLiNET, Kabel BW, komro, Lycos, MAXXonair, Media-N, mvox, Ost Tel Com, PowerKom, Strato, Teleos und Versatel erklärten, sie speicherten die Daten ihrer Flatrate-Kunden nicht - wobei hier wie bereits angeführt zu beachten ist, daß Unternehmen, die die Infrastruktur anderer Unternehmen mitnutzen nur für sich selbst sprechen und keineswegs eine sofortige Löschung der Daten garantieren können. Inwieweit den Aussagen der Unternehmen hierbei Vertrauen zu schenken ist, steht dabei allerdings noch auf einem ganz anderen Blatt.





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