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Zeichen der Zeit

Aussagen einer Amtsrichterin und die Medien

23.03.2007  






Gleichgültig, welche Medien man vorzieht, derzeit herrscht in Deutschland überall das gleiche Thema: "deutsche Richterin beruft sich auf Koran".

Was war geschehen? Eine aus Marokko stammende deutsche Staatsbürgerin wollte sich von ihrem ebenfalls aus Marokko stammenden Ehemann vor Ablauf des gesetzlichen Trennungsjahres scheiden lassen, weil dieser sie schlage und außerdem ihr Leben bedrohe. Dies habe die Richterin mit einem Verweis auf den Koran abgelehnt, demzufolge es Männern gestattet sei, ihre Ehefrauen zu schlagen, so die Medienberichte. Aufgrund eines entsprechenden Antrags der Frau wurde die Richterin daraufhin wegen "Befangenheit" von dem Fall abgezogen.

Liest man ausreichend viele Berichte über diesen Fall, so stellt sich dieser schon deutlich anders dar. Hauptgrund für die Anlehnung war anscheinend vielmehr, daß bereits ein Näherungsverbot für den Ehemann ausgesprochen worden war. Auch die Verbindung zum Koran ist keineswegs so klar, wie dies allenthalben dargestellt wird. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB", schrieb die Richterin im Januar einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge in einem Brief. Es sei zu berücksichtigen, daß beide Ehepartner aus dem "marokkanischen Kulturkreis" stammten, wo es nicht unüblich sei, daß der Mann gegenüber der Frau ein "Züchtigungsrecht" habe, so die Richterin weiter. Offenbar sah sie also den Grund für die Gewalttätigkeit des Ehemannes insbesondere in dessen kulturellem Hintergrund.

Erst nachdem die Anwältin der Frau hieraufhin den Befangenheitsantrag stellte, nahm die Richterin in einem Schreiben direkt Bezug auf eine Koransure. "Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!", zitierte der österreichische Kurier aus der Sure 4, Vers 34 einer deutschen Übersetzung des Korans. Schon diese Übersetzung, noch weitaus mehr allerdings die Bedeutung dieses Verses ist aber durchaus diskussionsfähig.

So lautet eine andere Übersetzung des - vollständigen _ Verses 34 der Sure An-Nisâ: "Männer sind die Beschützer und Bewahrer der Frauen, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat.und weil sie von ihrem Vermögen geben [um sie zu unterhalten]. Daher sind die rechtgeleiteten Frauen gehorsam [gegenüber Allah und ihren Ehemännern] und bewahren in der Abwesenheit ihrer Ehemänner, was Allah ihnen gebietet zu bewahren. Und jene Frauen, die Fehlverhalten zeigen, ermahnt sie [zuerst], [dann] verweigert, das Bett mit ihnen zu teilen und [schließlich] schlagt sie, aber wenn sie zum Gehorsam zurückkehren, so sucht keine Gründe für Ärger gegen sie. Allah ist erhaben und groß." Der Prophet Mohammed hat hierzu in allen islamischen Rechtsschulen anerkannten Überlieferungen zufolge erläutert, daß diese Schläge nicht schmerzhaft sein und keine Spuren hinterlassen dürfen, sie also rein symbolischen Charakter haben.

Darüber hinaus stellt sich dieser Vers aus muslimischer Sicht gänzlich anders dar. Demnach dient die "zweite Phase" - die Verweigerung, das Bett zu teilen - insbesondere dazu, eine Zeit verstreichen zu lassen, um so den Zorn "verrauchen" zu lassen. Nur ein äußerst geringer Teil der Muslime weltweit ist überhaupt der Ansicht, daß es ihnen aufgrund ihres Glaubens gestattet sei, ihre Frauen zu schlagen.

Daß es gleichwohl - wie auch in "christlichen" Familien - vorkommt, daß muslimische Männer ihre Frauen schlagen, steht ebenso außer Diskussion wie die Tatsache, daß dies aufs schärfste zu verurteilen ist.

Bemerkenswert ist aber, daß dem Kurier zufolge die Richterin auf eine Sure bezugnahm, die "die Ehre des Mannes verletzt sieht, wenn sich die Frau unkeusch verhält". Obgleich eine Ehrverletzung aus oben genanntem Vers kaum herauszulesen ist, wird genau dieser doch in Berichten über diesen Fall immer wieder zitiert. In welchem Verhalten die Richterin - deren Name bisher aus sämtlichen Berichten herausgehalten wurde - nun "unkeusches" Verhalten sah oder vermutete, ist den Meldungen bisher ebensowenig zu entnehmen gewesen.

Was die Richterin also anscheinend ursprünglich zum Ausdruck bringen wollte, ist, daß es vor dem kulturellen Hintergrund beider Ehepartner nicht ungewöhnlich sei, daß der Mann die Frau geschlagen habe, wenn er seine Ehre verletzt sieht. Außerdem wußte die Richterin offenbar nicht von einem laufenden Ermittlungsverfahren gegen den Mann, da dieses in dem Antrag der Frau nicht erwähnt worden war, so Bernhard Olp, Pressesprecher des Frankfurter Amtsgerichts.

Der Aufschrei in den Medien, aber auch zahlreicher Einzelpersonen fiel dessen völlig ungeachtet brachial aus. Häufig wird dabei ungehemmt das Szenario einer bevorstehenden - oder bereits begonnenen - Einführung der Sharia in deutschen Gerichten an die Wand gemalt. Die "Feministin" Alice Schwarzer ging sogar so weit, von einer "systematischen Unterwanderung des geltenden Rechtssystems durch islamistische Kräfte" zu sprechen. Es dürfte schwerfallen, noch mehr Abscheu gegenüber dem Islam in derart wenige Worte zu legen, wenn diese "druckfähig" bleiben sollen.

Die Art, wie die Aussagen der Richterin - die zwischenzeitlich ihr "Bedauern" über ihren "Fehler" zum Ausdruck gebracht hat - kaum verhohlen in einen Zusammenhang gebracht werden, der einen vermeintlichen Grund für erneute "Warnungen" vor einer "Islamisierung Deutschlands" liefert, muß alle Warnglocken klingen lassen. Selbst wenn sich alles ereignet hätte, wie die Medien und Interessengruppen es so verzweifelt - und effektiv - versuchen darzustellen, so gäbe auch dies zweifellos keinen Anlaß für die nun erneut geschürte Panik vor dem "Untergang des Abendlandes". Ohne Zweifel gab es in der Geschichte bundesdeutscher Rechtsprechung auch schon Fälle, in denen Richter sich auf die Bibel berufen haben. Dies hat bisher nicht dazu geführt, daß Warnrufe vor einer zu befürchtenden Wiedereinführung der Todesstrafe gemäß "Auge um Auge, Zahn um Zahn" erklungen wären.





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