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Schily oder das Grundgesetz

Federstriche gegen Grundrechte

26.04.2007  






Wie beispielsweise die Tagesschau am Mittwoch berichtete, haben deutsche Geheimdienste, aber auch das Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit fast zwei Jahren "Online-Durchsuchungen" - also das Ausspionieren von Computern über das Internet - durchgeführt. Dies wurde nun seitens des Kanzleramts bei einer Sitzung des Innenausschusses im Bundestag eingestanden.

Als Grundlage diente hierfür einzig und allein eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily. Derzeit wird noch behauptet, die Zahl der so durchgeführten Durchsuchungen habe "im einstelligen Bereich" - so der Vorsitzende des Innenausschusses Sebastian Edaty (SPD) - gelegen, dies scheint angesichts des genannten Zeitraums und der beteiligten Ermittlungsbehörden allerdings höchst unglaubwürdig. Schilys Dienstvorschrift sei keine "tragfähige Grundlage" für die Durchführung der Durchsuchungen gewesen, so Edaty weiter. Daher solle der Bundestag nun "ein klares Signal" setzen, daß für dieses Vorgehen bislang keine "ausreichende" Gesetzesgrundlage bestehe.

Tatsächlich kann dies nur als ein Versuch der Abwiegelung bezeichnet werden, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) doch im Februar diese heimlichen Durchsuchungen unmißverständlich als unzulässig bezeichnet. Im März zeigte das Bundesinnenministerium wiederum - nun allerdings unter Führung von Wolfgang Schäuble - kaum überraschend, daß es sich von Kleinigkeiten wie BGH-Entscheidungen nicht anfechten läßt, als es sich auf den Standpunkt stellte, daß eben solche Durchsuchungen auf Grundlage von Gesetzen für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst sehr wohl zulässig seien. Gigi Deppe, Rechtsexpertin der ARD, sagte hierzu eher zurückhaltend: "Wenn der BGH sagt, daß für solche Eingriffe des Staates die gesetzliche Grundlage fehlt, dann liegt nahe, daß sie auch für die Geheimdienste fehlt."

Deutlicher wurde der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland. Er sprach von einer "Mißachtung des Grundgesetzes" und forderte die Bundesregierung auf, "die illegalen Praktiken sofort zu beenden". Es scheint allerdings wenig wahrscheinlich, daß sich die Regierung durch Forderungen eines Oppositionspolitikers stärker beeindrucken läßt als durch Entscheidungen des BGH oder des Bundesverfassungsgerichts.

Tatsächlich wird hier einmal mehr der Eindruck vermittelt, insbesondere deutsche Innenminister würden sich durch einen Hang, das deutsche Grundgesetz und höchstrichterliche Entscheidungen konsequent zu ignorieren, auszeichnen, scheinen sie doch der Ansicht zu sein, allein ihre Unterschrift reiche aus, um beliebige Grundrechte einzuschränken oder abzuschaffen.





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