Die USA halten den Irak gemeinsam mit den an ihrer "Koalition" beteiligten Staaten seit nunmehr fast viereinhalb Jahren seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges besetzt. Zu den unumstößlichen Pflichten eines Besatzers gehört es gemäß den Genfer Konventionen auch, für die Versorgung der betroffenen Bevölkerung zu sorgen. Ein am Montag veröffentlichter Bericht der internationalen Hilfsorganisation Oxfam zeigt, daß die Besatzer - allen voran die USA - sich hier eine Schuld aufladen, für die das Wort "Kriegsverbrechen" kaum ausreichen kann:
Insbesondere die Unterversorgung mit Lebensmitteln ist umso dramatischer zu sehen, als diese ohne die Arbeit von Hilfsorganisationen noch deutlich dramatischer wäre. Die Aufgabe zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten obliegt gemäß den Genfer Konventionen der Besatzungsmacht - und keiner anderen, wie auch immer gearteten - Organisation. Der erste Absatz des Artikels 55 der IV. Genfer Konvention - die auch von den USA unterzeichnet worden ist - lautet: "Die Besetzungsmacht hat die Pflicht, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs— und Arzneimitteln mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sicherzustellen; insbesondere hat sie Lebensmittel, medizinische Ausrüstungen und alle anderen notwendigen Artikel einzuführen, falls die Hilfsquellen des besetzten Gebietes nicht ausreichen." Angesichts einer solchen Vorgehensweise, die die ebenfalls von den USA direkt verschuldeten - und ausdrücklich gewollten - Sanktionen mit den durch sie verursachten geschätzten 500.000 gestorbenen Kindern unter 5 Jahren noch bei weitem übertreffen, fällt es äußerst schwer, das nicht zunehmend abgenutzte Wort Völkermord zu benutzen. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: E-Mail |