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Marketing-Murks

Die GEZ ist gegen "GEZ-Gebühren"

25.08.2007  






Am Donnerstag meldete die Website Akademie.de, daß deren Betreiber eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung von der deutschen Gebühreneinzugszentrale - GEZ - erhalten hat.

Demnach wurde die Website wegen der Verwendung "nicht existenter" und "falscher" Begriffe im Zusammenhang mit der GEZ abgemahnt worden. Der Abmahnungstext enthielt nicht nur eine Liste dieser Begriffe, sondern auch jeweils Alternativen, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.



Falsch: Richtig:
GEZ-Gebühren gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
PC-Rundfunkgebühren gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
PC-Gebühr gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Privatfahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenjäger Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Gebührenhäscher Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Provisionsjäger Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
Fangprämie Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Kopfprämie Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Jagdrevier des Gebührenfahnders Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
Mitglied der Rundfunkgebührenzahler Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht


Daß das Wort "Zensur" in zahllosen Kommentaren zu dieser Abmahnung vorkommt, kann sicherlich kaum verwundern, ebenso der Aufschrei, der sich angesichts dieser "Sprachsäuberung" durch ungezählte Websites zieht.

Tatsächlich dürfte der GEZ - beziehungsweise ihren Anwälten - noch einige Arbeit ins Haus stehen, sollte sie wirklich beabsichtigen, die beanstandeten Begriffe aus dem Internet zu tilgen. Allein die Suche nach "GEZ-Gebühren" führt bei Google derzeit zu 408.000 Ergebnissen - viele davon gerade im Zusammenhang mit dieser Abmahnung. Die Liste der noch bevorstehenden Gegner ist dabei ebenso lang wie zumeist mit deutlich besseren finanziellen Mitteln als Akademie.de ausgerüstet. Spiegel, Focus, Welt, PC-Welt, Frankfurter Allgemeine, ein Jugendverband der Grünen, die Verbraucherzentrale Berlin, ZDNet, RP-Online, Bild, und Heise, aber auch beispielsweise Aerzteblatt und die IHK Regensburg - es scheint mehr als zweifelhaft, daß sich all diese Unternehmen und Institutionen entsprechenden Forderungen der GEZ widerspruchslos beugen würden. Bemerkenswert ist hier auch, daß sowohl ARD als auch ZDF die "verbotene" Bezeichnung "GEZ-Gebühren" verwenden - wenn auch eher selten. Tatsächlich könnte ein oberflächlicher Beobachter sogar zu dem Schluß kommen, daß die GEZ selbst beispielsweise den beanstandeten Begriff "GEZ-Gebühren" auf ihrer Website verwendet - auch wenn der Titel der genannten Seite in Wahrheit nur aus dem Aufbau der Website resultiert.

Dem Schreiben zufolge sei die Verwendung beispielsweise der Bezeichnung "GEZ-Gebühren" falsch und diene "offenbar nur dazu ... ein negatives Image der GEZ hervorzurufen." GEZ-Sprecher Willi Rees sagte am Freitag der Begriff "GEZ-Gebühren" sei falsch, da es sich nicht um eine Gebühr für die GEZ handele. Dem Geschäftsbericht der GEZ für das Jahr 2006 zufolge betrug der "Anteil GEZ-Aufwendungen an Gesamterträgen aus Rundfunkgebühren" im Jahr 2006 immerhin 2,24 Prozent - 162,2 Millionen Euro.

Nur die wenigsten Berichte erwähnten allerdings, daß die Abmahnung noch zwei weitere Punkte enthielt. Darin ging es zum einen um die "falsche Darstellung der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte". Nach Ansicht der GEZ hätten mehrere - der mittlerweile gelöschten - Artikel auf Akademie.de auf einem falschen "Verständnis von Gesetzestext und -systematik beruht". Tatsächlich erscheint der Standpunkt der GEZ, daß die Äußerung von Ansichten, die auf einem "falschen Verständnis von Gesetzestexten" beruhen, noch weitaus bemerkenswerter als die eingeforderten Sprachänderungen, beruht - nicht nur - das deutsche Rechtssystem doch letztlich darauf, das verschiedene Rechtsauffassungen schließlich in einem Gerichtsverfahren dargelegt werden und ein Richter hierüber zu entscheiden hat. Der Logik der GEZ folgend wären also insbesondere Anwälte zukünftig ständig von Abmahnungen bedroht.

Der zweite, von der GEZ monierte Punkt sind mehrere in Artikeln enthaltene Behauptungen, die nach Ansicht der GEZ den Tatbestand der "üblen Nachrede" erfüllen. Nun kann ein gewisser Unbill bei der GEZ angesichts von Überschriften wie "Beutezüge im Jagdrevier" hinsichtlich der "Rundfunkgebührenbeauftragten" kaum verwundern, andererseits ist bisher nicht bekanntgeworden, daß beispielsweise Thilo Weichert, heute Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein" wegen seiner Äußerungen bei der Laudatio zur Verleihung des "Big Brother Lifetime-Awards 2003" an die GEZ abgemahnt oder anderweitig belangt worden sei. Damals sagte er beispielsweise: "Von richtiggehenden Übergriffen durch sogenannte Rundfunkbeauftragte wird immer wieder berichtet. Diese verschaffen sich teilweise unter Vorspiegelung falscher Umstände, durch polizeiähnliches Auftreten oder durch einfaches Drohen Zutritt zu Wohnungen, um diese auf nicht angemeldete Geräte hin zu inspizieren."

Diese beiden letzten Punkte scheinen für die GEZ weitaus weniger verhandelbar als die Benutzung der genannten Begriffe. Bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung würde die GEZ auf eine Verfolgung der Verwendung dieser Begriffe verzichten.

Bemerkenswert ist insbesondere das Vorgehen gegen Akademie.de. Es gibt zahlreiche Websites, die deutlich aggressiver gegen die GEZ schreiben - und bei einer Suchmaschinen-Abfrage auch vor Akademie.de aufgeführt werden. Die Hintergründe für diese "Zielauswahl" werden höchstwahrscheinlich ein Geheimnis der Verantwortlichen bleiben. Sollte dies allerdings - wie seitens der GEZ behauptet - dazu dienen, ein "fälschlicherweise negatives Image" zu verbessern, es sich also letztlich um eine Marketing-Maßnahme handeln, so dürfte diese allerdings noch weitaus erfolgreicher das Gegenteil erreichen, als das die bisherigen Werbekampagnen der GEZ schaffen konnten.





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