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Gefängnis für die falschen Links
06.08.2003









In den USA ist einem CNN-Bericht zufolge ein Mann zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden weil er auf seiner Website die falschen Links gesetzt hat.

Während das Setzen von Links auf Seiten, die aus dem einen oder anderen Grund für nicht akzeptabel gehalten wurden in Europa bisher nur zu Abmahnungen und Sperrungen der verlinkenden Websites geführt haben, ist der 20-jährige Sherman Austin zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, weil Links von seiner Website auf Seiten zeigten, die Anleitungen für den Bau von Bomben enthielten.

Der Bezirksrichter Stephen Wilson verurteilte ihn in Los Angeles damit sogar zu drei Mal so langen Haftstrafe, als dies vom Staatsanwalt im Rahmen eines Abkommens mit dem Angeklagten gefordert worden war.

Austin hatte sich schuldig bekannt, weil er befürchtete, daß er andernfalls auch wegen Terrorismus verurteilt werden könnte, was ihn mit weiteren 20 Jahren Haft bedroht hätte.

Über die Haftstrafe hinaus muß er eine Geldstrafe von 2.000 US-Dollar bezahlen und darf drei Jahre lang keinen Computer ohne gesonderte Genehmigung benutzen.

Es stellt sich hier die Frage - unabhängig von der grundsätzlichen Problematik der Linkhaftung - ob in Zukunft auch amerikanische Hersteller von Straßenkarten, auf denen Büchereien eingetragen sind, Haftstrafen befürchten müssen, schließlich enthalten Büchereien meist einen großen Bestand an Büchern über Chemie und Physik, aus denen ebenso leicht das nötige Wissen zu erhalten ist.




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