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Recht oder Rache?
08.12.2003









Am Montag sind die Urteile über die Mörder der Geschwister Tom und Sonja gesprochen worden - lebenslange Freiheitsstrafen.

Die Aäußerung des vorsitzenden Richters Gerd Nohl, er "habe bislang in keinem Verfahren, an dem ich beteiligt war, etwas Kaltherzigeres, Grausameres, Menschenverachtenderes und Unbegreiflicheres gehört oder gesehen als in diesem Verfahren" ist hier sicherlich nachvollziehbar.

Eine weitere Äußerung des Richters wirft aber die Frage auf, ob ihm die geäußerten wahrscheinlichen Folgen nicht sogar recht sind. Dabei schätzte er die Haftstrafe als "vielleicht schlimmer als die Todesstrafe" ein und sagte einem Artikel des Spiegel zufolge: "Ich gehe davon aus, dass das, was sie in den folgenden Jahren erwartet, schlimmer sein wird als der Tod. Sie werden im Gefängnis als Kindermörder und Kinderschänder auf der untersten Stufe stehen und werden sich für lange Zeit im Gefängnis gefahrlos nicht bewegen können."

Im Nachhinein wurde diese Aussage in der autorisierten Fassung abgeschwächt: "Da liest man manchmal, dass die Todesstrafe humaner sei als lebenslänglich. Das kann man bezogen auf die Angeklagten so ausdrücken, da sie auf der untersten Stufe stehen und nicht mehr am alltäglichen Leben teilnehmen können und sich lange Zeit nicht gefahrlos bewegen können. Das könnte vielleicht schlimmer sein als der Tod."

In der Urteilsbegründung hatte Nohl sich noch strikt gegen die Todesstrafe ausgesprochen, weil sich der Staat damit "auf eine Stufe" mit den Tätern stellen würde.

Angesichts der zitierten Äußerung Nohls stellt sich aber die Frage, ob er auch der Ansicht ist, daß es problematisch ist, wenn die Strafe eben nicht vom Staat selbst vollzogen, sondern nur geduldet wird.

In sich betrachtet, hat er mit seiner Einschätzung sicherlich recht. Die Haftstrafe wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach für die beiden Täter zu einem jahrelangen Albtraum entwickeln. Sicherlich gab es auch keinerlei Alternative zu einer Haftstrafe.

Die Frage, ob ein Richter öffentlich eine derartig schadenfroh klingende Äußerung machen sollte, bleibt dennoch bestehen.

Durch Nohls Äußerung gewinnt das Urteil einen faden Beigeschmack, der den Eindruck erweckt, es könnte sich möglicherweise mehr um ein Urteil der Rache als des Rechts handeln. Ein Eindruck, der angesichts der Geständnisse der Angeklagten kaum gerechtfertigt erscheint.

Trotzdem stellt sich die Frage, ob dieser Richter in einem ähnlichen Fall, der ohne ein Geständnis nur aufgrund von Indizien geführt würde, in der Lage wäre, eine objektive Bewertung der vorgelegten Beweise durchzuführen.





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