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Die amerikanische Vorstellung von "Fairness"
03.12.2003









So ausgeprägt die amerikanische Vorstellung von Fairness bei Sportveranstaltungen auch sein mag, vor Gericht unterliegt sie offenbar einer kaum nachvollziehbaren Logik - zumindest wenn der Angeklagte des Terrorismus beschuldigt wird.

So hat die US-Regierung in einer Verhandlung am Mittwoch argumentiert, daß es dem Angeklagten Zacarias Moussaoui nicht gestattet werden dürfte, drei ebenfalls wegen angeblicher Mittäterschaft an den Anschlägen vom 11. September 2001 gefangengehaltene Menschen vor Gericht zu befragen, da er dadurch vom amerikanischen "Krieg gegen den Terror" profitieren würde, was die US-Regierung offensichtlich unfair finden würde.

"Um was der Angeklagte ersucht ist eine Art Nebenprodukt... des Kriegs gegen den Terrorismus der Regierung", so der stellvertretende Generalstaatsanwalt Paul Clement vor dem Berufungsgericht, daß von der US-Regierung angerufen wurde, um über die Entscheidung der vorsitzenden Richterin in dem Hauptverfahren, Leonie Brinkema, zu entscheiden, daß Moussaoui nicht zum Tode verurteilt werden darf und daß keine Beweise, die ihn mit den Anschlägen vom 11.9. in Verbindung bringen, in das Verfahren eingebracht werden dürfen.

Diese Verfügungen waren von ihr als Reaktion auf die Weigerung der US-Regierung, ihrer Anordnung, dem Angeklagten die Befragung von Khalid Shaikh Mohammed, Ramzi Bin al-Shibh und Mustafa Ahmed al-Hawsawi zu ermöglichen, erfolgt. Moussaoui ist der Ansicht, daß die von ihm als Zeugen benannten Männer aussagen könnten, daß er keine Verbindung zu den Anschlägen vom 11.9. hatte.

Nach Aussage der US-Regierung würde eine Aussage der drei als Terroristen beschuldigten Männer vor Gericht die "nationale Sicherheit" der USA gefährden, selbst wenn die Aussage per Videokonferenz gemacht würde, wie dies von Richterin Brinkema vorgeschlagen wurde. Wie die "nationale Sicherheit" durch die Zeugenaussagen gefährdet werden würde, gehört leider nicht zu den veröffentlichten Informationen.

Hinsichtlich der Frage der Todesstrafe für Moussaoui stellte der Pflichtverteidiger Frank Dunham die Frage, ob es der Regierung möglich sein sollte, die Todesstrafe für einen Angeklagten zu fordern, während sie ihm den Zugang zu Zeugen verwehrt, die alles über den Fall wüßten.

"Die Antwort hierauf ist ein lautes Nein", so Dunham. "Unser System von amerikanischem Fair-Play und Gerechtigkeit wird so ein Ergebnis nicht zulassen."

Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses "amerikanische Fair-Play" am Ende tatsächlich durchsetzen wird. Die US-Regierung hat bereits mehrfach angekündigt, Moussaoui im Falle eines Freispruchs anschließend vor ein Militärgericht stellen zu wollen. Dort wäre eine Verurteilung noch wesentlich wahrscheinlicher, da die Bedingungen dort wesentlich weniger stark auf die Rechte des Angeklagten achten.





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