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Nachrichten, die man nicht überall findet.




Vielleicht besteht noch Hoffnung
19.05.2003







Die USA bewegen sich mit immer neuen Gesetzen in Richtung eines totalitären Staates. Der Patriot Act gibt den amerikanischen Ermittlungsbehörden Befugnisse, die vor 30 Jahren vermutlich noch zu Aufständen geführt hätten.

Aber es gibt auch eine Gegenbewegung, die diese Entwicklung nicht einfach akzeptieren wird. Bis heute haben 104 Orte, Städte und sogar der Bundesstaat Hawaii Beschlüsse erlassen, die den Bill of Rights [die ersten 10 amerikanischen Verfassungsgrundsätze, die die grundlegenden Rechte und Freiheiten des amerikanischen Volkes definieren] häufig entschieden verteidigen, indem sie lokale und bundesstaatliche Strafverfolgungsbehörden anweisen, sich nicht an den Angriffen der Verordnung auf die bürgerlichen Freiheiten zu beteiligen.

Jetzt ist auch Alaska dabei, eine derartige Verordnung zu erlassen. In Fairbanks war schon ein dementsprechender Erlaß verabschiedet worden und in Anchorage ist er auf dem Weg.

Die vom House of Representatives [Abgeordnetenhaus] verabschiedete und momentan im Senat diskutierte Beschlußvorlage, die House Joint Resolution No. 22, spricht hier eine deutliche Sprache:

"Möge es vom Gesetzgeber des Staates Alaska beschlossen werden:
in Anbetracht dessen, daß der Staat Alaska die Verfassung der United States als unsere Charta der Freiheit anerkennt, und daß der Bill of Rights die grundlegenden und unveräußerlichen Rechte der Amerikaner bewahrt, einschließlich der Freiheiten der Religion, der Meinung, der Versammlung und der Privatsphäre; und
in Anbetracht dessen, daß jeder einzelne der gewählten Bediensteten Alaskas geschworen hat, die Verfassung der United States und die Verfassung des Staates Alaska zu verteidigen und zu bewahren; und
in Anbetracht dessen, daß der Staat Alaska alle Akte von Terrorismus, wo auch immer sie auftreten, verdammt; und
in Anbetracht dessen, daß Angriffe auf Amerikaner, wie die, die am 11. September 2001 passiert sind, es nötig gemacht haben, effektive Gesetze zu erlassen um die Öffentlichkeit vor terroristischen Angriffen zu schützen; und
in Anbetracht dessen, daß alle neuen Sicherheitsmaßnahmen des Bundes, der Staaten oder der lokalen Regierungen, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, sorgfältig entworfen und angewendet werden müssen, ohne die bürgerlichen Freiheiten und Rechte unschuldiger Bürger des Staates Alaska und der Nation einzuschränken; und
in Anbetracht dessen, daß einige Regelungen des "Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act of 2001" auch bekannt als USA Patriot Act der Bundesregierung freier erlauben, Bürger festzunehmen und zu untersuchen und Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen, was die Rechte und Freiheiten, die von unseren Staats- und Bundesverfassungen garantiert werden, beschneidet oder verletzt;
sei erkannt, daß der Gesetzgeber des Staates Alaska die Regierung der United States of America bei ihrer Kampagne gegen den Terrorismus unterstützt, und bestätigt seine Verpflichtung, daß diese Kampagne nicht auf Kosten wichtiger bürgerlicher Rechte und Freiheiten der Bürger dieses Landes, wie sie in der Verfassung der United States und im Bill of Rights aufgeführt sind, geführt werden darf; und sei es
weiterhin erkannt, daß es die Politik des Staates Alaska ist, sich jedem Teil des USA Patriot Acts entgegenzustellen, der die Rechte und Freiheiten, die in den staatlichen und bundesstaatlichen Verfassungen garantiert werden, verletzt; und sei es
weiterhin erkannt, daß, in Übereinstimmung mit der Politik des Staates Alaska, eine Behörde oder ein Instrument des Staates Alaska in Abwesenheit eines begründeten Verdachts für eine kriminelle Aktivität gemäß den Gesetzen des Staates Alaska, nicht
(1) eine Befragung, Untersuchung, Überwachung oder Verhaftung einleiten, daran teilnehmen oder dabei helfen oder daran mitwirken darf;
(2) Informationen über eine Person oder Organisation aufzeichnen, archivieren oder mit Anderen teilen darf, einschließlich Daten über Ausleihen und Recherchen in Büchereien, Käufe und Ausleihen in Buchhandlungen und Videotheken, medizinische Daten, steuerliche Daten und andere persönliche Daten, selbst wenn dies von USA Patriot Act erlaubt würde;
(3) die Speicherung von solchen Informationen; momentan gespeicherte Informationen sollen vom Generalstaatsanwalt eingehend und sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit im Rahmen der Verfassungen der United States und Alaskas überprüft werden; jegliche gesammelte Information muß vernichtet werden, wenn es keine hinreichenden Beweise für kriminelle Aktivität gibt; und sei es
weiterhin erkannt, daß eine Behörde oder ein Instrument des Staates nicht
(1) staatliche Einrichtungen oder Institutionen in Einwanderungsangelegenheiten nutzen darf, diese liegen in der Zuständigkeit der Bundesregierung;
(2) Informationen über politische, religiöse oder soziale Ansichten, Verbindungen oder Aktivitäten einer Person, einer Gruppe, Verbindung, Organisation, Körperschaft, Unternehmen oder Gesellschaft sammeln oder unterhalten darf, außer die Information haben direkten Bezug zu einer Untersuchung krimineller Aktivitäten und es vernünftige Gründe gibt anzunehmen, daß das Ziel der Untersuchung in kriminelle Taten verwickelt ist oder sein könnte;
(3) keine Profile aufgrund von Rassenzugehörigkeit erstellen darf, Exekutivorgane dürfen nicht die Rasse, Religion, Volkszugehörigkeit oder staatliche Herkunft als Faktoren für die Auswahl von Individuen für Untersuchungen heranziehen, außer wenn ein spezifizierter Verdächtiger gesucht wird, dessen Rasse, Religion, Volkszugehörigkeit oder staatliche Herkunft Teil der Beschreibung des Verdächtigen ist; und sei es
weiterhin erkannt, daß der Gesetzgeber des Staates Alaska den Kongress der United States beschwört, die Regelungen des USA Patriot Acts und anderer Maßnahmen zu korrigieren, die bürgerliche Freiheiten einschränken und daß er sich jeder ausstehenden und zukünftigen Gesetzgebung insoweit entgegenstellen wird, wie sie die bürgerlichen Rechte und Freiheiten von Amerikanern einschränkt."


Die vom Unterhaus ursprünglich diskutierte Vorlage sprach zwar in Teilen eine noch deutlichere Sprache:

"Möge es vom Gesetzgeber des Staates Alaska beschlossen werden:
in Anbetracht dessen, daß der Staat Alaska die Verfassung als das übergeordnete Gesetz des Landes, das alle öffentlichen Bediensteten geschworen haben zu bewahren, anerkennt; und
in Anbetracht dessen, daß der Staat Alaska die stolze Geschichte Alaskas, die grundlegenden Rechte von Privatsphäre und persönlichen Freiheiten, wie sie in der Verfassung des Staates Alaska wiedergegeben werden, hochhält; und
in Anbetracht dessen, daß der Staat Alaska eine lange und stolze Geschichte hat, die freie Ausübung und den Genuß der unveräußerlichen Rechte, die allen Personen von der Verfassung des Staates Alaska und der Verfassung der United States garantiert werden, aufrechtzuerhalten; und
in Anbetracht dessen, daß der Staat Alaska in großem Maße von den vielen Beiträgen seiner mannigfaltigen Bevölkerung, die Menschen von überall auf der Welt einschließt und die für den einzigartigen Charakter unseres Staates lebenswichtig ist, profitiert; und
in Anbetracht dessen, daß der Staat seine starke Opposition zum Terrorismus bekräftigt, aber ebenso bekräftigt, daß alle Bemühungen, den Terrorismus zu beenden nicht auf Kosten der Bürgerrechte des Volkes des Staates Alaska, der United States und der Welt gehen dürfen; und
in Anbetracht dessen, daß die Bestimmungen des USA Patriot Acts, die Befugnisse der Bundesregierung, Bürger und Ausländer zu verhaften und zu überprüfen und Bürger und Ausländer elektronisch zu überwachen, Bürgerrechte und Freiheiten, die von der Verfassung der United States garantiert werden verletzen; und
in Anbetracht dessen, daß der Staat Alaska erkennt, daß jegliche Verletzung der von der Verfassung garantierten Rechte jeder Person dem Gesetz nach ein Machtmißbrauch ist, ein Bruch des öffentlichen Vertrauens, eine Veruntreuung öffentlicher Mittel und eine Verletzung der Bürgerrechte, und außerhalb der Reichweite der Autorität der Regierung ist;
sei erkannt, daß die Gesetzgebung des Staates Alaska eng an den Schutz der Bürgerrechte und der bürgerlichen Freiheiten aller Menschen gebunden bleibt und daß der Staat Alaska jegliche Diskriminierung durch jegliche Funktion der Regierung vermeiden wird und die von der Verfassung geschützten Rechte aller Menschen, friedlich zu protestieren und ihre politischen Ansichten auszudrücken, ohne daß sich die Regierung auf irgendeine Weise einmischt, aufrechtzuerhalten; und sei es
weiterhin erkannt, daß die Gesetzgebung des Staates Alaska sich Gemeinden in Alska und im ganzen Land anschließt in ihrem Ausdruck von Besorgnis, daß der USA Patriot Act Bürgerrechte und bürgerliche Freiheiten verletzt, die in der Verfassung der United States und der Verfassung des Staates Alaska garantiert werden; und sei es
weiterhin erkannt, daß es die Politik des Staates Alaska ist, daß es ohne dringenden Tatverdacht verboten ist,
(1) die Einleitung, Mitwirkung, Hilfe oder Mitarbeit bei einer Ermittlung, Untersuchung, Überwachung oder Verhaftung;
(2) die Aufzeichnung, Archivierung und Weitergabe jeglicher Geheimdienstinformationen eine Person betreffend, selbst wenn dies durch Bundesgesetze innerhalb des USA Patriot Acts oder durch Executive Orders erlaubt wäre; dies schließt die Sammlung und Auswertung der Ausleih- und Recherchedaten von Büchereien, Verkäufen und Verleihen von Buch- und Filmläden, medizinischen Daten, Finanzdaten, Daten von Studenten und anderen persönlichen Daten ein;
(3) die Speicherung von Geheimdienstinformationen; momentan gespeicherte Informationen sollen vom Generalstaatsanwalt eingehend und sorgfältig auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit im Rahmen der Verfassungen der United States und Alaskas überprüft werden; jegliche gesammelte Information muß vernichtet werden, wenn es keine hinreichenden Beweise für kriminelle Aktivität gibt;
(4) die Durchführung von Einwanderungsangelegenheiten, die einzig und allein in der Zuständigkeit der Einwanderungsbehörde liegen; eine staatliche Anstellung wird nicht aufgrund der Staatszugehörigkeit verweigert werden;
(5) die Sammlung oder Aktualisierung von Informationen über politische, religiöse oder soziale Ansichten, Verbindungen oder Aktivitäten einer Person, einer Gruppe, Verbindung, Organisation, Körperschaft, Unternehmen oder Gesellschaft; und
(6) die Profilerstellung aufgrund von Rasse, Volkszugehörigkeit, Staatszugehörigkeit, Religion oder politischen Ansichten; und sei es
weiterhin erkannt, daß der Gesetzgeber des Staates Alaska die Kongressabgeordneten Alaskas darauf drängt, aktiv daraufhinzuarbeiten, daß Maßnahmen ergriffen werden, um die Regelungen des USA Patriot Acts und anderer Maßnahmen zu korrigieren, die übermäßig die bürgerlichen Freiheiten verletzen, und sich dem Domestic Security Enhancement Act of 2003 (Patriot II) insoweit entgegenzustellen, als er die bürgerlichen Freiheiten von Amerikanern verletzt und das amerikanische System von Kontrollen und Ausgewogenheiten, das für unsere Demokratie so grundlegend ist, weiter aushöhlt."

Die Kernaussage ist aber auch im Entwurf des Oberhauses noch sehr klar enthalten und dürfte bei einer Verabschiedung in Washington zu einigen Kopfschmerzen führen.

Nachtrag: Das Gesetz ist am 20. Mai ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung angenommen worden.





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