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Ein Freund, ein guter Freund
15.10.2003









Die ZDF-Sendung Frontal21 berichtete am Dienstag über die Ungereimtheiten hinsichtlich des Vertragsgestaltung zwischen der deutschen Bundesregierung und dem Betreiberkonsortium "TollCollect" für den Aufbau des deutschen Mautsystems.

Dem Bericht zufolge war in den Ausschreibungsunterlagen eine Konventionalstrafe von 7,5 Millionen Euro pro Tag des Nichtfunktionierens des Systems über den zugesicherten Liefertermin hinaus vorgegeben.

Über die Verfügbarkeit der hierfür benötigten finanziellen Mittel war bei einer Teilnahme an der Ausschreibung auch Rechenschaft abzulegen, was auch zum Ausschluß von Bietern geführt hat.

Der "Gewinner" der Ausschreibung und jetzige Auftragnehmer TollCollect muß aber offenbar nur 250.000 Euro täglich zahlen und hat außerdem eine Karenzzeit von mehreren Monaten, bevor diese Verpflichtung überhaupt wirksam wird.

Die Verträge der Bundesregierung mit TollCollect sind bisher nicht nur der Öffentlichkeit, sondern ebenfalls dem deutschen Bundestag vorenthalten worden. Die Schlußfolgerung, daß die Verträge Regelungen enthalten, die eindeutig zum Vorteil von TollCollect ausgelegt sind, enthalten, liegen dabei auf der Hand.

Schon zum Ende des Ausschreibungsverfahrens hin hatte es Auffälligkeiten gegeben. Ein weiterer Anbieter hatte sich nach Ablauf der Ausschreibungsfrist gemeldet und behauptet, ein wesentlich kostengünstigeres und effektiveres Verfahren anbieten zu können. Die Bieterfrist war zu diesem Zeitpunkt zwar abgelaufen, hätte aber im allgemeinen Interesse problemlos verlängert werden können, um das Angebot zu akzeptieren. Dies geschah aber nicht, das Angebot wurde abgelehnt.

Auch der Gedanke, daß hier Unternehmen bevorzugt wurden, möglicherweise sogar die Ausschreibung auf den Gewinner hin zugeschnitten wurde, drängt sich hier auf. Eine derart mangelhafte vertragliche Bindung des Unternehmenskonsortiums TollCollect (bestehend aus DaimlerChrysler AG, Deutsche Telekom AG und Cofiroute S.A.)dürfte zumindest nur schwer erklärbar sein, solange man es vermeiden möchte, komplette Unfähigkeit zuzugeben.

Deutsche Politiker sind für durch sie verursachte Vermögensschäden im Staatshaushalt nach geltendem Recht nicht haftbar zu machen.




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