Am Donnerstag berichtete die New York Daily News, daß US-Präsident George W. Bush nun - nach zahllosen vorangegangenen Grundrechtseinschränkungen offenbar auch das Briefgeheimnis in den USA aufgeweicht hat. So setzte er bei der Unterzeichnung eines Postreformgesetzes erneut die Möglichkeit ein, hierbei eine "Unterzeichnungserklärung" hinzuzufügen. Während das am 20. Dezember von Bush durch seine Unterschrift inkraftgetretene "Postalische Haftungs- und Verbesserungsgesetz" eher banale Regelungen enthält, bekräftigt es auch das Briefgeheimnis in den USA. Hiermit war Bush offensichtlich nicht einverstanden, so daß er eine Erklärung hinzufügte. "Die Exekutive soll Teil 404(c) von Titel 39 [des United States Code], wie in Teil 1010(e) des Gesetzes verfügt, der die Öffnung eines gegen Untersuchung verschlossenen Postversandstücks vorsieht, auf eine Art auslegen, im maximal zulässigen Ausmaß, entsprechend dem Bedürfnis, Durchsuchungen unter dringlichen Umständen durchzuführen, wie den Schutz menschlichen Lebens und der Sicherheit vor gefährlichen Stoffen und dem Bedürfnis nach physischen Kontrollen, insbesondere gesetzlich zugelassen für die Sammlung von ausländischen Geheimdienstinformationen", so Bush Unterzeichnungserklärung. Zwar wiegelten sowohl der Pressesprecher des Weißen Hauses, Tony Snow, als der stellvertretende Präsident der US-Post, Tom Day, Vorwürfe, Bush habe hierdurch die Möglichkeiten, Briefe ohne zuvor eingeholten richterlichen Beschluß öffnen zu können, erweitert, ab, beispielsweise die US-Bürgerrechtsorganisation "American Civil Liberties Union" (ACLU) ist aber völlig anderer Ansicht. "Die Unterzeichnungserklärung des Präsidenten läßt Befürchtungen aufkommen, daß die Überwachung von Telephongesprächen und Internet-Kommunikation ohne richterliche Anordnung durch die Regierung auf die Briefpost ausgeweitet wird", sagte der Geschäftsführer der ACLU, Anthony D. Romero. "Angesichts der bedrückenden Bilanz des Präsidenten, die Datenschutzrechte von Amerikanern zu verletzen, müssen wir die Frage stellen, ob er die Öffnung von Briefen ohne richterlichen Beschluß im Widerspruch zur Verfassung und vom Kongreß erlassenen Gesetzen genehmigt." Tatsächlich ist es insbesondere Bushs Verweis auf "dringliche Umstände", der von Kritikern als eine massive Ausweitung der Möglichkeiten der Brieföffnung für die US-Behörden angesehen wird. Da die Bush-Regierung der Ansicht ist, sich seit Jahren im "Krieg gegen den Terror" zu befinden, ist es sicherlich nicht schwer vorstellbar, wie häufig die Behörden zukünftig "dringliche Umstände" für gegeben halten werden. Aber auch der Verweis auf "ausländische Geheimdienstinformationen" könnte als Freibrief zur Öffnung jeglichen Briefverkehrs mit dem Ausland genutzt werden. Wer sich hier an einen Besuch im "Stasi-Museum" in Leipzig und die dort ausgestellten Maschinen zur automatischen Brieföffnung erinnert fühlt, dürfte nicht ganz falsch liegen. Während US-Präsidenten in der Vergangenheit die Möglichkeit zur Verfassung von Unterzeichnungserklärungen üblicherweise nur dazu nutzten, Beamten Anweisungen zur Durchführung von Gesetzen zu geben, hat Bush seine mindestens 750 Unterzeichnungserklärungen - mehr als von allen vorangegangenen US-Präsidenten zusammen - häufig dazu genutzt, Gesetze im Namen der "nationalen Sicherheit" einzuschränken, umzudeuten oder zu mißachten zu können. Erschwerend kommt hinzu, daß das US-Gesetz kein Einspruchsrecht für das Parlament hinsichtlich dieser Erklärungen vorsieht, es diesen also praktisch machtlos gegenübersteht. Wäre Bush nicht mit den bestehenden Gesetzesregelungen unzufrieden, so hätte er diese Unterzeichnungserklärung nicht zu verfassen brauchen - beziehungsweise verfassen zu lassen, da angesichts der komplizierten Formulierungen doch deutliche Zweifel an seiner Urheberschaft angebracht scheinen. Impressum und Datenschutz contact: E-Mail |