Betrachtet man die Meldungen der vergangenen Tage genauer, so dürften die zahlreichen, bei "G8-Gegnern" durchgeführten Durchsuchungen - vorgeblich wegen Verdachts des "Terrorismus" nur ein lauer Vorgeschmack auf den zukünftigen Umgang mit Kritikern des bestehenden Systems sein. Die Einschätzung der Betroffenen und mehrerer Organisationen, beispielsweise der Linkspartei, daß es sich hier um einen "gezielten Versuch der Demobilisierung der G8-Proteste" - so Sophie Dieckmann, Vorstandsmitglied der Linkspartei - handelte, ist offenbar zutreffend. So sind bis zum Donnerstag noch alle 21 vorgeblich "Terrorverdächtigen" auf freiem Fuß gewesen. Weder sei es bisher zu vorläufigen Festnahmen gekommen, noch seien Haftbefehle durch die Bundesanwaltschaft ausgestellt worden, sagte deren Sprecher Frank Wallenta am Donnerstag. Andererseits sind allerdings zahlreiche Computer, Datenträger und Schriftstücke bei den Durchsuchungen durch die Beamten beschlagnahmt worden. Die Behörden haben also offenbar großes Interesse, einen "inneren Einblick" in die geplanten Protestaktionen zu erlangen. Die Vermutung, daß es nicht gelungen ist, rechtswidrig über das Internet in die Computer einzudringen, ist hier naheliegend. Bemerkenswert ist sicherlich auch die zeitliche Nähe zu Meldungen vom Dienstag, denen zufolge sich die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bereits über die "Grundrichtung" eines neuen Gesetzentwurfes für den "Anti-Terror-Paragraphen" 129a des Strafgesetzbuchs geeinigt haben. Demnach sollen die Handlungen, die unter den Vorwurf terroristischer Handlungen gefaßt - und dementsprechend hart und mit weitreichenden Befugnissen der Behörden verfolgt - werden können, drastisch ausgeweitet werden. So soll der bisherige Grundsatz, daß mindestens drei Personen an der Bildung einer "terroristischen Vereinigung" beteiligt sein müssen fallen. Darüber hinaus sollen auch "Vorfeldhandlungen" wie das Beschaffen von Waffen und Sprengstoff, das Einsammeln von Geldern oder die Verbreitung von Plänen für den Bombenbau im Internet entsprechend unter den Terrorismusbegriff fallen. Schon das "Einsammeln von Geldern" ist zweifellos geeignet, fast jeden be- beziehungsweise mißliebigen Bürger nach Gutdünken zum Terroristen zu erklären. Der ausdrücklich genannte Verweis auf die "Verbreitung von Bombenbauanleitungen" wirft ohne Zweifel erneut die Frage auf, ob zukünftig auch Büchereien, Schulen und Universitäten angesichts der dort vorhandenen Chemielehrbücher Einsätze durch Anti-Terroreinheiten der Polizei - einschließlich der zu erwartenden Folgen - rechnen müssen. Spätestens auf dieser Ebene sind allerdings "Beweise" fast beliebig produzierbar, so daß den Behörden hier - entsprechende Böswilligkeit oder auch Erfolgsdruck vorausgesetzt - Tür und Tor offen ständen. Zypries beweist hier einmal mehr, wie wenig vertrauenswürdig sie ist. Noch zwei Tage zuvor hatte sie vor "einem Aufweichen der Verfassung" gewarnt. Am Sonntag sagte sie noch, es gehe ihr angesichts der Bestrebungen Schäubles, das Gesetz zum Sommer fertigzustellen, um "Sorgfalt vor Schnelligkeit. Immerhin geht es um erhebliche Grundrechtseingriffe". Auch zu der von Schäuble - und seinem Vorgänger Otto Schily - so hochgeschätzten "Online-Durchsuchung" von Computern - dem im direkten Widerspruch zu allen Grundsätzen einer polizeilichen Durchsuchung stehenden heimlichen Ausspähen von Daten - hatte Zypries am Sonntag noch einen anscheinend klaren Standpunkt. "Erst müssen mich die Sicherheitsbehörden überzeugen, dass eine Online-Durchsuchung erforderlich und technisch möglich ist. Dann kann man prüfen, ob und wie eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung aussehen kann. Dabei spielen auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eine Rolle, das den Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt hat. Auf Festplatten werden heute oft höchstpersönliche Dinge gespeichert. Das müssen wir berücksichtigen", sagte sie. Gerade einmal zwei Tage später waren diese Bedenken bei einem Interview mit dem Deutschlandradio offenbar verflogen. Dort sah sie keinerlei Gefahr mehr für die freiheitliche Grundordnung durch diese Maßnahmen und begründete dies damit, daß Menschen zunehmend sorglos mit persönlichen Daten, beispielsweise durch Kundenkarten, umgingen. "Ich habe immer gesagt, die Sicherheitsbehörden müssen dartun, aus welchen Gründen und wofür sie was brauchen. Und dann müssen wir sehen, ob wir, wenn wir das nachvollziehen können, Regelungen finden können, die verfassungskonform sind. Dann ist ja dagegen nichts zu sagen. Man kann nicht generell sagen, man braucht das nicht, sondern man muß es immer abwägen. Es stellt sich immer die Frage, was kann ich vielleicht verhindern, wenn ich diese Möglichkeiten habe", so Zypries in dem Interview. Die deutsche Bundesjustizministerin möchte also "abwägen", "was vielleicht verhindert werden kann", wenn Grundrechte dauerhaft derart stark beschnitten werden, daß dies gleich mehrere Änderungen am deutschen Grundgesetz erfordern würde. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: E-Mail |