Wie die Medien am Montag berichteten, überbieten sich derzeit zahlreiche deutsche Politiker in ihren Forderungen und offenen Drohungen gegenüber der Türkei, um so die Freilassung des dort seit über zwei Monaten inhaftierten deutschen Schülers Marco W. zu erreichen. Marco W. war auf Anzeige der Mutter eines 13 Jahre alten britischen Mädchens hin unter dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs des Mädchens verhaftet worden. So hatte der deutsche Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, am Dienstag die Freilassung des 17-Jährigen gefordert, was allerdings prompt durch den türkischen Außenminister Abdullah Gül als auch den türkischen Verhandlungsführer bei den Beitrittsgesprächen der Türkei zur Europäischen Union zurückgewiesen wurde. Man könne und wolle nicht in die Entscheidungen der Justiz eingreifen, hieß es. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff - Marco W. stammt aus Uelzen - schrieb in einem Brief an den türkischen Premierminister Recep Tayyip Erdogan, daß "der Junge zu seinen Eltern nach Hause und nicht ins Gefängnis gehört." Sehr deutlich war der Vorsitzende der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Volker Kauder geworden. Seine Aussage "Ich kann der türkischen Regierung nur zurufen: Wenn ihr den jungen Mann nicht freilaßt, dann ist der Weg der Türkei nach Europa noch meilenweit" ist nicht nur eine offene Drohung, erschwerend kommt noch hinzu, daß es in diplomatischen Kreisen kaum als üblich bezeichnet werden kann, die Gegenseite zu duzen. Da kannes kaum verwundern, daß Oktay Eksi, ein Kolumnist des türkischen Hürriyet, Deutschland in einem Kommentar "Kolonialmentalität" vorwarf. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, bezeichnete seinerseits den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs als "absurd". In einem "normalen Rechtsstaat" müsse ein solches Verfahren mit einem Freispruch enden, sagte er. "Es ist überhaupt nicht zu erklären, dass der Junge nicht einmal während der Verhandlungszeit auf Kaution freikommt", so Beck weiter. Tatsächlich berichtete allerdings die Bild, ihr läge ein ärztliches Gutachten vor, demzufolge am Unterleib des Mädchens Spermaspuren gefunden worden seien. Nach Darstellung der türkischen Behörden war Marco W. auf einem Hotelzimmer gegenüber dem Mädchen "zudringlich" geworden, bis dieses um Hilfe gerufen habe, woraufhin die Mutter des Mädchens die Polizei gerufen habe. Marco W. wiederum sagte gegenüber der Bild - die den "Fall" auffällig intensiv und eingehend behandelt, während anderen Medien Interviews konsequent verweigert werden - das Mädchen habe ihn "geküßt, angefaßt, da bin ich zu früh gekommen. Sie hatte mir die Unterhose runtergezogen. Ich habe ihre Vagina gar nicht berührt. Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen. Sie wollte das auch.“ Außerdem habe sie ihm gesagt, sie sei 15 Jahre alt. Insbesondere die letzte Behauptung könnte durchaus überzeugend sein, wie ein Blick in eine durchschnittliche deutsche Disco eindrucksvoll belegt - Schätzungen hinsichtlich des Alters ihrer Besucherinnen dürften insbesondere vor 24:00 Uhr, der Sperrstunde gemäß Jugendschutzgesetz, häufig zu hoch ausfallen. Hieraus läßt sich aber keinesfalls Kauders Schluß eines zwingenden Freispruchs ableiten. Tatsächlich spricht das deutsche Strafgesetz hier eine unmißverständliche Sprache. Paragraph 176, Absatz 1 des deutschen StGB lautet: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Zweifellos entsprechen die Haftbedingungen in der Türkei im allgemeinen bei weitem nicht den in Deutschland üblichen Standards und ebenso zweifellos mag über die tatsächliche "Schuld" Marco W.'s diskutiert werden - bisher ist keine Aussage der 13-Jährigen an die Öffentlichkeit gedrungen. Was aber auffällt, ist die praktisch bedingungslose Verteidigung des 17-Jährigen. Was grundsätzlich zwar als "im Zweifel für den Angeklagten" zu begrüßen wäre, hat denn doch mehr als nur ein bißchen "Gschmäckle". Was wäre denn, wenn es sich um ein 13 Jahre altes deutsches Mädchen handeln würde, dem sich in einem britischen Urlaubsort ein türkischer 17-Jähriger "genähert" hätte? Von vorgeblichen Spermaspuren und Hilfeschreien gar nicht zu reden. Der Aufschrei in der Presse angesichts des "Kinderschänders" wäre nur zu vorhersehbar. Die Frage nach den tatsächlichen Zielen der "Berichterstattung" stellt sich kaum - erst recht nicht, da sie erst kurz vor den Gespräche über den EU-Beitritt der Türkei begann. Die Antwort ist einfach zu naheliegend. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: E-Mail |