Einem beispielsweise am Montag vom Focus zitierten Artikel der Bild am Sonntag zufolge ist der Einsatz der Tornado-Kampfflugzeuge der deutschen Bundeswehr beim G8-Gipfel in Heiligendamm ohne Wissen der verantwortlichen Behörden erfolgt. Demnach hatte die Rostocker Polizei die Flüge eigenmächtig bei der Bundeswehr angefordert, ohne auch nur das Innenministerium des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern darüber zu informieren. "Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern war über die zusätzlichen notwendigen Aufklärungsmissionen sowie über die Aufklärungsräume und Strecken vorab nicht informiert", so eine Erklärung des Innenministeriums. "Grundsätzlich war der beauftragte Polizeiführer für alle polizeilichen und einsatztaktischen Maßnahmen im Einsatz verantwortlich." Auch das Bundesverteidigungsministerium gibt an, erst eine Woche nach dem G8-Gipfel über fünf weitere Tornado-Flüge informiert worden zu sein - genehmigt seien nur zwei gewesen. Nach Darstellung der Ministerien wurde der mehrfache Einsatz von Kampfflugzeugen der Bundeswehr also nicht nur eigenmächtig durch Polizeibeamte angeordnet, die zuständigen Stellen bei der Bundeswehr hatten auch keinerlei Einwände gegen dieses Vorgehen, das im krassen Widerspruch zu dahingehend absolut unzweideutigen Gesetzen und Befehlsketten steht. Folgte man diesen Behauptungen, so ließe dies nur den Schluß zu, daß es in Deutschland jederzeit zu einem gemeinsamen Putsch von Polizei und Bundeswehr kommen kann, sind die Beziehungen doch offenbar äußerst eng und es wird gern der "kurze Dienstweg" beschritten. Tatsächlich ist nur zu offensichtlich, daß hier einmal mehr versucht wird, eine in der Vergangenheit bereits unzählige Male erfolgreiche Strategie erneut anzuwenden. Statt die wirklich Verantwortlichen - den Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung und den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier - für den eindeutig verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Verantwortung zu ziehen, soll offenbar ein Sündenbock gefunden werden. Es ist anzunehmen, daß sich in den kommenden Wochen "herausstellen" wird, daß ein "leitender", aber keinesfalls hochrangiger Polizeibeamter den Einsatz "eigenmächtig", aber selbstverständlich "rechtswidrig" angeordnet hat und hierfür entsprechende disziplinarische Folgen zu tragen haben wird. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: E-Mail |