www.freace.de
Impressum und Datenschutz

Nachrichten, die man nicht überall findet.





Terroristische Demonstranten

Britische Regierung will mit Antiterrorgesetzen gegen Klimaschützer vorgehen

11.08.2007  






Seit jeher äußern Kritiker der zahllosen Gesetzesverschärfungen und Grundrechtseinschränkungen, die im Namen der "Sicherheit" und der "Bekämpfung des Terrorismus'" erlassen werden, die Befürchtung, daß diese langfristig vielmehr dazu dienen sollen, gegen abweichende Meinungen innerhalb der Bevölkerung vorzugehen. Ein Bericht des britischen Guardian vom Samstag kann zweifellos als Bestätigung dieser Befürchtungen angesehen werden.

Demnach hat die britische Regierung die britische Polizei "robust" mit Demonstranten umzugehen, die im Rahmen des "Lagers für Klima-Aktion 2007" ("Camp for Climate Action 2007") in der kommenden Woche auch gegen die geplante Erweiterung des Londoner Flughafens Heathrow um eine dritte Startbahn protestieren wollen. Den erwarteten etwa 1.500 Demonstranten sollen 1.800 bewaffnete - bei der britischen Polizei eine ungewöhnliche Maßnahme - Polizisten gegenübergestellt werden. Darüber hinaus sollen die Polizisten Befugnisse aus einem Antiterror-Gesetz anwenden.

"Sollten Personen oder kleine Gruppen versuchen, außerhalb des rechtmäßigen Protestes zu handeln, wird mit ihnen robust unter Anwendung von Terrorismus-Befugnissen umgegangen. Dies deshalb, weil die Anwesenheit einer großen Zahl von Demonstranten auf oder in der Nähe des Flughafens unsere Fähigkeit vermindern würde, proaktiv der Gefahr eines terroristischen Anschlags entgegenzutreten", so ein dem Guardian vorliegendes Dokument. Dieses war bei einer gerichtlichen Anhörung über die Verhängung von Beschränkungen gegen mehrere Aktivisten durch den Leiter der Londoner Polizei, Peter Broadhurst, vorgelegt worden.

Den Demonstranten wird also keineswegs vorgeworfen, sie könnten selbst "terroristische Akte" - wie auch immer diese zu definieren wären - planen. Allein die Möglichkeit, daß sie durch ihren Protest die Möglichkeiten der Behörden zur Terrorbekämpfung "einschränken" könnten, wird als hinreichender Grund betrachtet, gegen sie Gesetze zur Terrorbekämpfung anzuwenden. Mit dieser Argumentationsschiene ist zweifellos gegen jedwede Demonstration, die sich nicht auf einem Feld "im Nirgendwo" abspielt, mit den entsprechenden Maßnahmen vorgehbar.

Das entsprechende Gesetz gibt den Polizisten die Befugnis, Menschen und Fahrzeuge nach Gutdünken anzuhalten und zu durchsuchen und Menschen ohne Anklage einen Monat lang festzuhalten.

Tatsächlich sind bereits mindestens zwei der Aktivisten in letzter Zeit unter Berufung auf das Antiterror-Gesetz verhaftet worden. Die Studentin Cristina Fraser wurde von Polizisten angehalten, als sie mit einem Freund in der Nähe des Flughafens Heathrow mit dem Fahrrad fuhr. Der Vorwurf lautete auf Paragraph 58 des Antiterror-Gesetzes, demzufolge es ein Vergehen ist, Aufzeichnungen von etwas zu machen, das bei einem Terroranschlag genutzt werden könnte.

"Ich wurde verhaftet und 30 Stunden in einer Polizeizelle festgehalten. Ich war verängstigt. Niemand wußte, wo ich war. Sie wußten, daß ich keine Terroristin bin", sagte sie.

Später änderte die Polizei den Vorwurf auf "Verschwörung zur Herbeiführung eines öffentlichen Ärgernisses".

Die mutwillige Anwendung von Antiterror-Gesetzen gegen friedliche Bürger und mißliebige Demonstranten kann keinesfalls als Merkmal einer Demokratie bezeichnet werden. Noch vor wenigen Jahren hätte ein solches Vorgehen beispielsweise Chinas zu deutlicher Kritik des "Westens" geführt.





Zurück zur Startseite





Impressum und Datenschutz

contact: E-Mail