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Leises Winken zum Abschied

Der Zustand der deutschen Demokratie in Zeiten des "Kampfes gegen den Terror"

07.09.2007  






Waren die Reaktionen deutscher Politiker auf die vorgeblich verhinderten Anschläge in Deutschland weitestgehend vorhersehbar - es wäre immerhin das erste Mal in einer solchen Situation gewesen, daß nicht Forderungen nach weiteren Gesetzesverschärfungen und Grundrechtseinschränkungen laut geworden wären - so hebt sich ein Aspekt doch deutlich heraus.

Zahlreichen Medienberichten zufolge hat der Innenminister - und voraussichtlich zukünftige Ministerpräsident - des Bundeslandes Bayern, Günther Beckstein, die Forderung aufgestellt, daß Übertritte zum Islam "in bestimmten Fällen" - welche, sagte er nicht - überwacht werden sollten. Zwar gebe es kein "Konvertitenregister", wenn die Behörden von einem Übertritt zum Islam erführen, sollten "sie feststellen, ob es sich um eine liberale und humane Richtung des Islam handelt oder um eine islamistische", so Beckstein. Auslöser für diese Forderung ist, daß es sich bei zwei der drei wegen der vorgeblichen Anschlagspläne Verhafteten um zum Islam übergetretene "Deutsche" handeln soll.

Beckstein will hier also gleich zwei grundlegendste Artikel des deutschen Grundgesetzes aufheben - zumindest, insoweit es sich um Muslime handelt.

Artikel 3 - Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote - lautet:

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4 - Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit - lautet:

  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  3. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Obwohl Beckstein hier unübersehbar an Grundfesten eines jeden demokratischen Staates rütteln will, ist der hierauf eigentlich zu erwartende Aufschrei fast vollständig ausgeblieben. Zwar findet sich vereinzelt ein mehr oder weniger kritischer Kommentar, hierbei wird aber nur die Forderung selbst abgelehnt und nicht die weitaus drängendere Frage gestellt, inwieweit führende Politiker, noch dazu ein Innenminister, zu dessen Aufgaben der Schutz der Demokratie gehört, die solche Forderungen stellen, noch tragbar sind. Tatsächlich sind es solche Forderungen, die eine weitaus größere "Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung" darstellen, als es ein Bombenanschlag je vermöchte.

Daß derartige Gedanken nicht in der CSU und der CDU öffentlich ausgesprochen werden, kann kaum verwundern. Daß dies beim derzeitigen Koalitionspartner auf Bundesebene, der SPD, nicht geschieht, angesichts der Entwicklung dieser Partei in den letzten Jahren auch nicht. Während die Grünen sich immerhin gegen neue Sicherheitsgesetze aussprachen, blieb auch diese Partei im Hinblick auf Beckstein stumm. Bodo Ramelow, religionspolitischer Sprecher der Linken, kritisierte Becksteins Forderungen zwar, blieb dabei aber doch sehr zurückhaltend. Deutlichere Worte fand allein Hans-Michael Goldmann, Beauftragter der FDP-Bundestagsfraktion für Kirchen- und Religionsgemeinschaften.

"Innenminister Beckstein setzt wieder einmal zu einem 'Law and Order-Amoklauf' an. Die These, daß deutsche Konvertiten, die zum Islam übertreten, so gewaltbereit seien, daß sie überwacht werden müßten, ist abenteuerlich. Minister Beckstein sollte die Kirche im Dorf lassen und nicht den erfreulichen aktuellen Fahndungserfolg dafür mißbrauchen, ein generelles Mißtrauen gegen eine Religionsgemeinschaft zu schüren", so Goldmann. Aber auch er vermied es letztlich, Beckstein einen Verfassungsfeind zu nennen.

Die pauschale Verdächtigung aller Konvertiten zu einer Religion kann nur äußerst unangenehme Erinnerungen an ein Deutschland vor 70 Jahren wecken. Die Frage, wann denn "potentielle" Terroristen "aus dem islamistischen Umfeld" gezwungen werden, einen gelben Halbmond an ihrer Kleidung zu tragen, um so die Bevölkerung und die Behörden vorzuwarnen, drängt sich hier geradezu auf. Allein im vergangenen Jahr traten dem Islam-Archiv zufolge 4.000 "Deutsche" zum Islam über. Von den seit 1945 in Deutschland zum Islam übergetretenen werden den Behörden zufolge gerade einmal etwa 70 als "Gefährder" eingestuft.

Zu kritisieren ist hier zweifellos auch die übliche Formulierung, "Deutsche sind zum Islam übergetreten". Ein Deutscher, der zum Islam übertritt, verliert - zumindest bisher - nicht seine Staatsbürgerschaft. Tatsächlich treten Christen, Hindus, Buddhisten und Anhänger anderer Religion zum Islam über. Dies weist denn auch den Weg zu einer anderen Deutung. Gemäß der Logik, daß die Droge Cannabis "Einstiegsdroge" für "harte Drogen" sei - kaum einer der "Experten", die diesen Standpunkt vertreten, haben je von Alkohol oder Tabak gesprochen - müßte für die "Gewaltbereitschaft" der "Konvertiten" eigentlich das Christentum angesehen werden.

Daß ein Politiker absurde, fragwürdige oder verfassungsfeindliche Forderungen aufstellt, kommt immer wieder vor - insbesondere in den Sommermonaten. Wenn dies allerdings von einem Politiker in der Position Günther Becksteins geäußert wird und dies zu so gut wie keiner Reaktion führt, so ist anzunehmen, daß derartige Forderungen in Deutschland wieder mehrheitsfähig sind.





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