Es ist gerade einmal drei Wochen her, daß hier ein Kommentar zu Äußerungen des deutschen Unternehmers und mehrfachen Milliardärs Reinhold Würth hinsichtlich seiner Befürchtungen einer "Edel-DDR" veröffentlicht wurde. Am Samstag nun berichtete der Spiegel, daß gegen Würth wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung – offenbar in besonders großem Stil – ermittelt werde. Demnach läuft das Ermittlungsverfahren gegen Würth bereits seit über einem Jahr. Bereits seit Monaten verhandeln seine Anwälte dem Bericht zufolge mit der Stuttgarter Oberstaatsanwältin Annette Jark über "die exakte Höhe der möglicherweise hinterzogenen Steuern, weil beide Parteien die betreffenden Gesetze unterschiedlich auslegen". Dessen ungeachtet führten seine Anwälte allerdings außerdem bereits Verhandlungen über das Strafmaß. Dieses solle auf höchstens eine zur Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe und eine Geldbuße beschränkt werden. Dabei sei derzeit die Rede von einer Geldstrafe in Höhe von 40 Millionen Euro. Spätestens an dieser Stelle ist der Verdacht mehr als naheliegend, daß auch Würth selbst sich weitaus weniger unschuldig sieht, als er sich im September 2006 nach der ersten Durchsuchung durch die Steuerfahndung gegeben hat. Damals hatte er betont, es gehe allenfalls um Nachlässigkeiten bei Abrechnungen. Derlei wäre aber wohl kaum geeignet, eine Geldstrafe von 40 Millionen Euro und eine – wenn auch zur Bewährung ausgesetzte – Haftstrafe von einem Jahr zu akzeptieren. Tatsächlich läßt die genannte Summe von 40 Millionen Euro erahnen, in welchem Umfang sich die Würth vorgeworfenen Steuervergehen bewegen. Noch weitaus bemerkenswerter ist allerdings, daß ihm hier offenbar die Möglichkeit geboten werden soll, sich "freizukaufen". Geldbußen sind – zumindest derzeit noch – in Steuerstrafverfahren auf 360 Tagessätze zu höchstens 5.000 Euro – also insgesamt 1,8 Millionen Euro – beschränkt. Aufgrund noch schwererer Vergehen darüber hinausgehende zu verhängende Strafen sollten nach dem Willen des Gesetzgebers also offensichtlich in Gefängnisstrafen münden, die mit einer Länge von bis zu 10 Jahren verhängt werden können. Eine Geldstrafe von 40 Millionen Euro geht weit über den vorgesehenen Umfang von Geldbußen hinaus. Es ist zu vermuten, daß hier der Weg über die einzelne Bestrafung vieler "einzelner Vergehen" genommen werden soll, um dies auszuhebeln. Betrachtet man eine Meldung des Focus vom Samstag, so wird schnell klar, warum man hier zu derlei weitreichenden Zugeständnissen bereit ist. Demnach besteht in der Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg die "Sorge", Würth könnte sein Unternehmen aus Künzelsau weg verlegen. Ein nicht genannter Landesminister wird vom Focus eindeutig zitiert: "Eine Katastrophe für die ganze Gegend, wenn uns der Würth abhaut." Da in Deutschland die Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften weisungsbefugt sind, fällt es nicht schwer zu erahnen, wie diesen Sorgen entgegengewirkt worden sein könnte. Hier wird einmal mehr deutlich, in welcher Schieflage sich das Machtverhältnis zwischen Staat und Großunternehmen mittlerweile befindet. Würth selbst ist dabei ohne Zweifel kaum mehr als ein aktuelles Beispiel hierfür. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: E-Mail |